Vorher wissen, was später kostet.

Vorher wissen, was später kostet.

Unsere Kosten sollen für Sie transparent und nachvollziehbar sein. Wir setzen uns dafür ein, Kostenrisiken für unsere Mandanten zu vermeiden und Sie entsprechend zu beraten. Vor der Mandatserteilung informieren wir Sie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und das Kostenrisiko (mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls von Ihnen zu tragen sind).

Unsere Abrechnungsmodelle

A
Für eine Erstberatung berechnen wir i. d. R. ein pauschales Honorar, das sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet. Die Erstberatung besteht aus einem Kanzleitermin mit Beratungsgespräch und der Erörterung der Sach- und Rechtslage.
Das angestrebte Ziel ist es, den Umfang des Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarfs zu bestimmen.

B
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierin richten sich die abrechenbaren Kosten nach dem Streitwert der Angelegenheit. Bei einer gerichtlichen Unterstützung ist die Abrechnung nach dem RVG immer dann zwingend, wenn die vorangestellte Honorarvereinbarung hinter den gesetzlichen Gebühren zurückbleiben würde.

C
Vereinbarung eines Stundenhonorars.

Direkte Kontaktaufnahme

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.